Allgemeine Geschäftsbedingungen Bikepark Albstadt
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Verantwortung: Die Besucher oder Nutzer unserer Strecke bzw. unseres Bikeparks-Albstadt tragen die alleinige Verantwortung für die im Falle eines entstehenden Schadens, dies bezieht sich auf die zivile, sowohl auch auf die strafrechtliche Verantwortung. Nutzung und Betreten des gesamten Strecken,-Bikeparkgebietes auf eigene Gefahr. Jeder Gast ist sich der Gefahr vollkommen bewußt, während der Öffnungszeiten benutzen schnelle, als auch langsamere Fahrer gemeinsame Strecken, da auch diverse Varianten gegeben sind achtet unbedingt auch auf die unsicheren bzw. langsameren Nutzer. Vorausschauendes Fahren mit genügend Sicherheitsabstand wird vorausgesetzt. Auf die Anweisungen des Bikepark,- Liftpersonals ist unmittelbar Folge zu leisten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf organisatorische bzw. sicherheitsrelevante Anweisungen. FahrräderEs sind nur Bikes zugelassen, die für den Einsatz im Bikepark geeignet sind, es besteht auch absolute Fullfacehelmpflicht, sowie die Nutzung von Protektoren(Brust-Rücken,Ellenbogen,Knie)ist vorgeschrieben. Jeder Biker trägt die Verantwortung für seine Bikes, technisch einwandfreies Material, sowie die jeweilige witterungsbedingte Bereifung werden vorausgesetzt. Allgemeine SicherheitWie schon oben erwähnt, besteht absolute Fullfacehelm- und Protektorenpflicht (siehe oben) Während der gesamten Öffnungszeit ist der Konsum von Alkohol, Drogen, und Medikamenten die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen strengstens untersagt. Bei Auffälligkeiten droht die sofortige Abnahme der Liftkarte. Wir setzen voraus, dass sich jeder Biker daran hält und somit Andere nicht unnötig gefährdet. AllgemeinesJeder Biker/ Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift, dass er alle Regeln, sowie den Sicherheitshinweisen Folge leistet, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bikeparks in Albstadt akzeptiert. HaftungsausschlussJeder Biker haftet für alle die durch seine Nutzung entstehenden direkten oder undirekten Schäden an Dritten. Das Befahren der einzelnen Streckenabschnitten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Bikeparks in Albstadt haftet in keinster Weise für evtl. entstehende Schäden an Dritten, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Jeder Biker haftet für seine selbst entstehenden Schäden an Dritten, dazu gehören Personen, sowie Sachschäden. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe des vom Nutzer/ Erziehungsberechtigten |
unterzeichneten Haftungsauschlusses an den Betreiber aller Beteiligten gegenüber wirksam. Der Betreiber behält sich das alleinige Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des Betriebs oder den Betrieb abzubrechen, falls dies durch wichtige Gründe nötig ist, dies erfolgt dann ohne Schadensersatz zu leisten. Bitte lest euch genau unsere Regeln zu den AGB`s durch, da ihr mit eurer Unterschrift die Kenntnissnahme , sowie euer Einverständnis gebt: Die Strecken sind nur teilweise abgesichert und präpariert, das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren der Streckenvarianten ist nur mit gültiger Liftkarte und nach Einverständniserklärung unserer AGB`s möglich. Sicherheitspunkte des Bikepark Albstadt1.) Es gilt auch bei uns, ELTERN haften für ihre Kinder. STAND JANUAR 2011 |